Covid 19 und Corona wirbeln alles durcheinander, auch unser Ferienhaus. Gemäß der Brandenburger Rechtsverordnung zu den aktuellen Abstands- und Hygieneregeln (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_umgv) sind wir darin eingeschränkt, an wen und wie wir unser Ferienhaus vermieten. Falls Sie bereits einen Zeitraum gebucht haben, werden wir uns vorab an Sie wenden. Für alle Neuanfragen weisen wir auf folgendes hin:
Unser Ferienhaus ist leider nicht geeignet für die gleichzeitige Unterbringung von Personen aus verschiedenen Haushalten. Ein Hygienekonzept mit Maskenpflicht im Wohnzimmer oder getrennten Küchennutzungszeiten halten wir für unmöglich umzusetzen. Die Sauna dürfte nicht genutzt werden, das eine große Bad müsste dauernd desinfiziert werden. Vor Abschluss eines Beherbergungsvertrages müssen Sie uns also zusichern, nur Personen eines Haushalts ins Haus zu bringen. Außerdem muss jeder Gast Name und Telefonnummer bzw. E-Mail angeben, um etwaige Fälle rückverfolgen zu können.
Wir sind weiter verpflichtet, Personen aus innerdeutschen Risikogebieten nicht oder nur gegen Attest zu beherbergen. Was heißt das?
Nach der Corona-Verordnung des Landes Brandenburg ist es uns nicht gestattet, Personen zu beherbergen, die aus Landkreisen oder kreisfreien Städten anreisen oder dort gemeldet sind, in denen es nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (https://corona.rki.de) mehr als 50 Neufälle je 100.000 Einwohner gegeben hat und zwar bezogen auf einen Zeitraum von sieben Tagen vor der Beherbergung. Was ist ein Anreiseort? Das ist ein Ort, an dem man übernachtet hat oder jedenfalls einen längerer Aufenthalt mit Kontakten hatte und zwar innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Beherbergung. Da sich diese innerdeutschen Risikogebiete tagesaktuell verändern, können wir bei einer Buchung nicht wissen, welche Orte betroffen sind. Sollte sich herausstellen, daß Ihr Melde- oder Anreiseort Risikogebiet ist, benötigen wir ein höchstens 48 Stunden vor Anreise ausgestelltes negatives ärztliches Attest, um Sie beherbergen zu dürfen.
Zur Hygiene im Haus: Bettwäsche, Handtücher und Geschirrhandtücker können Sie weiter von uns beziehen, wir lassen sie bei mindestens 60 Grad reinigen. Vor Ihrem Einzug putzen wir das Haus durch und reinigen insbesondere alle Flächen, Türen, Griffe etc mit Desinfektionsmittel bzw. geigneten Spülmittel. Entsorgen Sie Masken, Einmalhandschuhe und Taschentücher bitte in geschlossenen Plastikbeuteln. Wenn Sie Corona-Symptome bemerken, wenden Sie sich an eine Allgemeinärzt:in oder das Gesundheitsamt Rathenow, Telefon 03385 5517101.
Wir bedauern die Umstände sehr und wünschen Ihnen auf jeden Fall beste Gesundheit und hoffen, Sie trotz allem in unserem Haus unterbringen zu können.